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Monday, August 31, 2020

Entwurf zur EEG-Novelle: Kommunen sollen von Windrädern profitieren - DER SPIEGEL

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Durch Anreize will Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier einen schnelleren Ökostrom-Ausbau erreichen. Ein aktueller Referentenentwurf für eine Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG), über den zuvor die "taz" berichtet hatte, sieht vor, dass Bürger sowie Standortkommunen künftig finanziell an neuen Windenergieanlagen beteiligt werden. Auch mit höheren Mengenzielen will der CDU-Politiker den zuletzt stockenden Ausbau der erneuerbaren Energien wieder beschleunigen.

Bis 2030 sollen 65 Prozent des Stroms in Deutschland aus erneuerbaren Energien kommen. "Die Ausbauziele sind teilweise noch ambitionierter als im Klimaschutzprogramm 2030 geregelt, um zusätzliche Sicherheit bei der Erreichung des 65-Prozent-Ausbauziels zu schaffen", heißt es.

Doch bislang stockt der Ausbau der Windenergie in Deutschland. Haupthindernisse sind lange Genehmigungsverfahren, fehlende Flächen sowie Proteste und Klagen von Anwohnern und Naturschützern. Energieverbände und Klimaschützer hatten immer wieder eine schleppende Umsetzung von Plänen für einen schnelleren Ausbau kritisiert.

Nun soll vor allem der Ausbau der Windenergie an Land deutlich gesteigert werden. Im Schnitt sollen in den kommenden Jahren jeweils Anlagen mit einer Leistung von vier Gigawatt errichtet werden. Damit mehr Windräder auch an weniger ertragreichen Standorten vor allem im Süden gebaut werden, soll es eine "Südquote" von 15 Prozent bei den Ausschreibungen bis 2023 geben, danach steigt sie auf 20 Prozent.

Betreiber neuer Windanlagen sollen zudem künftig der Standortgemeinde pro Jahr 0,2 Cent pro Kilowattstunde für die tatsächliche eingespeiste Strommenge zahlen. Dies kann laut BMWi für eine Gemeinde je Anlange pro Jahr 20.000 Euro zusätzliche Einnahmen bedeuten.

Kosten sollen zugunsten niedriger Strompreise begrenzt bleiben

Im Entwurf heißt es, da die Gemeinden am besten einschätzen könnten, wie die Mittel vor Ort am besten eingesetzt werden könnten, werde ausdrücklich kein Verwendungszweck vorgegeben. Mit den direkten Zahlungen an Kommunen sollen Anreize geschaffen werden, damit vor Ort neue Flächen für die Windenergie ausgewiesen werden.

Gleichzeitig sollen die Standortkommunen für Beeinträchtigungen zum Beispiel beim Landschaftsbild entschädigt werden. Für Anwohner sind günstigere Bürgerstromtarife geplant. Erstmals soll es auch Regelungen für alte Anlagen geben, deren 20-jährige Förderung über garantierte Abnahmepreise ab 2021 ausläuft. Um deren Abriss zu verhindern, soll es für kleinere Anlagen eine Regelung geben, dass sie ihren Strom weiter zu Marktpreisen an den Netzbetreiber verkaufen können.

Weiter heißt es im Entwurf, die Kosten für den Ausbau der erneuerbaren Energien müssten "im Interesse einer preisgünstigen Energieversorgung und bezahlbarer Strompreise" begrenzt bleiben. Die Koalition hatte bereits beschlossen, dass die EEG-Umlage sinkt, die Kunden bei ihrer Stromrechnung zahlen.

Auch bei der Solarenergie soll die neu installierte Leistung steigen. Große Solaranlagen etwa auf Supermärkten oder anderen Gewerbedächern mit mehr als 500 Kilowatt Leistung werden dem Entwurf zufolge nun über Ausschreibungen gefördert. 

Solarenergie soll größere Rolle spielen

Bislang gab es für den Strom von Dächern feste Abnahmepreise, die jetzt nur noch für kleinere Flächen greifen soll. Bei den Ausschreibungen wird der Aufbau einer bestimmte Menge an elektrischer Leistung als Ziel gesetzt. Den Zuschlag für seine Projekte erhält derjenige, der dafür die geringsten Subventionen verlangt. Ingesamt soll in den nächsten Jahren jedes Jahr bis 2030 neue Solarenergie mit einer Leistung von 4,6 bis 5,6 Gigawatt ans Netz. Zuletzt waren es rund vier Gigawatt im Jahr 2019.

In Deutschland wird bis Ende 2022 das letzte Atomkraftwerk abgeschaltet, bis spätestens 2038 soll die klimaschädliche Kohleverstromung beendet werden. Ohne einen schnelleren Ausbau der erneuerbaren Energien drohen aus Sicht von Klimaschützern Klimaziele verfehlt zu werden.

Im EEG soll laut Entwurf das Ziel verankert werden, dass der gesamte Strom in Deutschland 2050 treibhausgasneutral ist. "Dies gilt sowohl für den hier erzeugten Strom als auch für den hier verbrauchten Strom." Im Jahr 2035 sollen erneuerbare Energien 65 Prozent des deutschen Stromverbrauchs bereitstellen. 2019 lag der Anteil bei rund 40 Prozent, er ist aber in diesem Jahr weiter gestiegen. Um das Ziel von 65 Prozent zu erreichen, sollen Ausbaumengen bis 2028 festgelegt werden.

Das Wirtschaftsministerium weist in dem Entwurf allerdings darauf hin, es müssten weitere Weichen gestellt werden, um das Ausbauziel zu erreichen. So müsse es ermöglicht werden, dass Windenergieanlagen von einer artenschutzrechtlichen Ausnahmeregelung Gebrauch machen können. Dies ist allerdings innerhalb der Bundesregierung umstritten.

Der Entwurf ist nun in der Ressortabstimmung. Die EEG-Reform soll zum 1. Januar 2021 in Kraft treten.

Icon: Der Spiegel



September 01, 2020 at 01:25AM
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